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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 06. August 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Frustuxori (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Bauleistungen, Planungsleistungen und sonstige Dienstleistungen im Bereich des Landhausbaus.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erbracht und gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • 30% bei Vertragsschluss als Anzahlung
  • 40% bei Erreichen der Rohbaufertigstellung
  • 25% bei Erreichen der technischen Fertigstellung
  • 5% nach vollständiger Abnahme der Leistung

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Verzögerungen durch behördliche Genehmigungsverfahren oder höhere Gewalt führen zu einer entsprechenden Fristverlängerung.

§ 6 Gewährleistung

Für alle Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der VOB/B. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauwerke und 2 Jahre für andere Werke und Tätigkeiten.

Zusätzliche Garantien werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen schriftlich zu rügen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

§ 13 Kontakt

Frustuxori
Deutzer Brücke 15
50667 Köln, Deutschland

Telefon: +49 03173902436
E-Mail: [email protected]
Website: www.frustuxori.com

Stand: August 2024

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